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Das Finanzamt Kaiserslautern ist zuständig für die Besteuerung des Gebiets der Stadt Kaiserslautern sowie der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Otterbach und Otterberg. Daneben bestehen zentrale Zuständigkeiten für Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, Außenprüfungen und die Besteuerung der Körperschaften bzw. Personenvereinigungen sowie der Kraftfahrzeuge. Zum Zeitpunkt der Auditierung waren beim Finanzamt Kaiserslautern insgesamt 295 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten lag bei 44 Prozent und die Teilzeitquote bei 30 Prozent. Vier von sechzehn Führungspositionen waren mit Frauen besetzt, in zwei der Führungspositionen wurde in Teilzeit gearbeitet. Ziel der Auditierung Durch die Teilnahme am audit dokumentiert das Finanzamt Kaiserslautern, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teil ihres Selbstverständnisses und damit auch Führungsaufgabe ist. Es soll unterstrichen werden, dass die Beschäftigten als Menschen mit einem sozialen Umfeld wahrgenommen werden. Mit dem audit wird ein Prozess initiiert, der eine tragfähige Balance zwischen den Interessen der Dienststelle und denen der Beschäftigten schafft. Wesentliche Ziele dabei sind: durch eine zukunftsfähige Personalentwicklung, durch die Verbesserung der Zufriedenheit der Beschäftigten und durch die Steigerung ihrer Identifikation mit dem Finanzamt Kaiserslautern einen Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Dienststelle zu leisten. Vorhandene Maßnahmen • Verschiedene Teilzeitmodelle mit breitem Spektrum hinsichtlich Länge und Lage der Arbeitszeit • Unterhälftige Teilzeit während der Elternzeit und im Anschluss daran für bis zu 12 Jahre • Heimarbeitsplätze für die Betriebsprüfer sowie in Einzelfällen für besondere Aufgaben • Familienbedingte Zulagen und Sonderleistungen entsprechend den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen • Sozialkompetenz als ein Schwerpunkt bei der Ausbildung der Führungskräfte • Umfassendes Programm für den Einstieg in die Elternzeit und das Kontakthalten während der Elternzeit • Wiedereinstiegspläne nach der Elternzeit Zukünftige Maßnahmen • Ersatz der Kernzeit durch ein Arbeitszeitmodell mit großer Flexibilität zur Optimierung der Lage der Arbeitszeit • Optimierung des Ausgleichs zwischen individuellen und dienstlichen Anforderungen bei Teilzeitkräften • Ausbau der Möglichkeiten für mobiles Arbeiten sowie für vorübergehende Telearbeit • Ausbau der Führungskräfteschulungen in Bezug auf das Thema Vereinbarkeit und Integration in die Kommunikationsstrukturen • Optimierung des Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramms für »Elternzeitler« • Verbesserung der internen Kommunikation • Angebot einschlägiger Informationsveranstaltungen im Amt |